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   BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20   

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BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20 (https://dejure.org/2021,2803)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2021 - 3 AZR 15/20 (https://dejure.org/2021,2803)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 (https://dejure.org/2021,2803)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 268 ZPO, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 16 Abs. 1 BetrAVG, §§ 9, 10 KSchG, § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 394 Satz 1 BGB, § 850 Abs. 2 ZPO, § 850 Abs. 1 ZPO, §§ 850a bis 850i ZPO, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 315 Abs. 2, Abs. 3 BGB, § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG, § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 315 Abs. 1 BGB, § 16 BetrAVG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 14 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1, § 52 Satz 2 Halbs. 1, § 64 Abs. 7, § 72 Abs. 6 ArbGG, Art. 12, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 316 ff. HGB, § 242 HGB, § 242 Abs. 2 HGB, § 317 HGB, § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 264 Abs. 2 HGB, § 242 Abs. 1 HGB, §§ 355 ff. ZPO, § 416 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, Art. 8 Nr. 17 Buchst. c, Art. 33 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1999, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 GG, § 242 BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 315 Abs. 3 BGB, § 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung wiederkehrender Leistungen; Anpassung der Betriebsrenten bei nicht gewinnorientierten Vereinen unter Beachtung des Vereinszwecks; Keine Berücksichtigung eines gewerkschaftlichen Streikfonds bei der Anpassungsüberprüfung der Betriebsrenten

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung -gewerkschaftlicher Arbeitgeber - Vermögenstrennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Zahlung wiederkehrender Leistungen; Anpassung der Betriebsrenten bei nicht gewinnorientierten Vereinen unter Beachtung des Vereinszwecks; Keine Berücksichtigung eines gewerkschaftlichen Streikfonds bei der Anpassungsüberprüfung der Betriebsrenten

  • rechtsportal.de

    Klage auf Zahlung wiederkehrender Leistungen; Anpassung der Betriebsrenten bei nicht gewinnorientierten Vereinen unter Beachtung des Vereinszwecks; Keine Berücksichtigung eines gewerkschaftlichen Streikfonds bei der Anpassungsüberprüfung der Betriebsrenten

  • datenbank.nwb.de

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anpassungsentscheidung zur Betriebsrente - bei gewerkschaftlichen Arbeitgebern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung der Arbeitgeberin gegen den Bruttolohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anpassungsentscheidung bei der Betriebsrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsklauseln in gerichtlichen Vergleichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 42
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (82)

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 123, 319; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 12, BAGE 116, 285) .

    Entscheidend sind die tatsächlichen Gegebenheiten am 1. Juli 2014. Eine unterlassene oder nur oberflächliche Prognose des Arbeitgebers lässt die Entscheidung, die Betriebsrente nicht anzupassen, ebenso wenig fehlerhaft werden, wie eine gründliche Prognose eine solche Entscheidung unanfechtbar richtig werden lässt (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 23, BAGE 116, 285) .

    Diese sind dann gerechtfertigt, wenn sie von triftigen Gründen getragen werden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 116, 285) .

    Letztlich geht es um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 50; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 19, aaO) .

    Vermögenserträge und auch verfügbare Wertzuwächse des Vermögens sind grundsätzlich im Rahmen von § 16 Abs. 1 BetrAVG, sofern es sich um verfügbare Überschüsse und verfügbare Wertzuwächse handelt, zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 20, BAGE 116, 285) .

    Das befreit eine Gewerkschaft aber nicht davon, die Verbindlichkeiten wie jeder andere Arbeitgeber zu erfüllen, die sie gegenüber ihren Versorgungsberechtigten übernommen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 20, BAGE 116, 285; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies zugrunde gelegt hat eine Gewerkschaft die Verwendung ihrer finanziellen Mittel für koalitionspolitische Zwecke nicht zu rechtfertigen, die Gerichte für Arbeitssachen dies nicht zu überprüfen oder zu bewerten (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 28, BAGE 116, 285) .

    Schon vorher, wenn die Bereitschaft zum Arbeitskampf mit Blick auf die Liquiditätsentwicklung nicht mehr glaubhaft erscheint, werden gewerkschaftliche Forderungen weitgehend wirkungslos (vgl. BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 168/79 - aaO; vgl. auch Steinmeyer RdA 2007, 182, 184) .

    Die Beklagte musste, nachdem in den bisherigen Urteilen zur Anpassungsentscheidung bzw. Ablösung von Versorgungsregelungen einer Gewerkschaft (vgl. BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 -; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 -; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76) das mit der hiesigen Entscheidung aufgestellte Erfordernis der Separierung des sog. Streikvermögens vom sonstigen Vermögen nicht aufgegriffen worden war, mit einer solchen Entscheidung nicht rechnen.

    (a) § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG verfolgen den legitimen Zweck, eine inflationsbedingte Auszehrung der Betriebsrenten zu vermeiden und so das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 33, BAGE 142, 116; 21. August 2010 - 3 AZR 589/00 - Rn. 15, BAGE 98, 349; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 15, BAGE 116, 285; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 22, BAGE 115, 353) .

    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland zu ermitteln ist, ergibt sich der Anpassungsbedarf (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 14, aaO) .

    Im Übrigen gilt auch für gewinnorientiert handelnde Arbeitgeber, dass sie nicht von der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele abzusehen haben, um Rentenanpassungen vorzunehmen (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 28, BAGE 116, 285) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt (vgl. etwa BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 165) .

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 42 mwN, BAGE 158, 165) .

    (bb) Vorliegend geht es zwar nicht um eine Änderung, wohl aber um eine nicht vorhersehbare Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Auslegung des von den Gerichten zu füllenden unbestimmten Rechtsbegriffs der wirtschaftlichen Lage in § 16 Abs. 1 BetrAVG (vgl. BVerfG 9. April 1998 - 1 BvR 415/87 - zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 33, BAGE 158, 165) .

    Betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen können vorgenommen werden, wenn der Sachvortrag der Parteien ausreichende Anhaltspunkte dafür enthält, dass derartige Korrekturen notwendig sind (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 43 mwN, BAGE 158, 165) .

    Hat er die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse substantiiert bestritten, hat der Arbeitgeber vorzutragen und unter Beweis zu stellen, weshalb die Jahresabschlüsse insoweit nicht zu beanstanden sind (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - aaO) .

    Diese Voraussetzung ist zu bejahen, soweit der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 55; 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 32 mwN, BAGE 158, 165) .

    (bbb) Verfügbare Zuwächse und Erträge des sonstigen Vermögens, das bei Tochterunternehmen vorhanden ist und von diesen verwaltet wird, sind unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßstäbe zu berücksichtigen, obwohl im Rahmen von § 16 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich keine Konzernbetrachtung - hier eine Konzernstruktur unterstellt - erfolgt (vgl. nur BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 34 mwN, BAGE 158, 165) .

    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass für die Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers maßgeblich ist, sodass es auf die Verhältnisse im Unternehmen des versorgungspflichtigen Arbeitgebers ankommt (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 64, BAGE 158, 165; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 45) .

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbstständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 34 mwN, aaO) .

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Der Senat hat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung nach § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG vorliegt und ob diese zulässig ist (vgl.  BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn.  18 mwN) .

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird ( BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn.  20 mwN) .

    Die persönliche Zulage wurde außerhalb der Entgeltordnung der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin gezahlt, hatte ihren Rechtsgrund also nicht in den dort geltenden kollektiven Regelungen und damit nicht in einer Betriebsvereinbarung (vgl. hierzu BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 28) .

    Vermögenszuwächse und -erträge sind allerdings bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 55 mwN; 22. Januar 2019 - 3 AZR 489/17 - Rn. 24) .

    Diese Voraussetzung ist zu bejahen, soweit der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 55; 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 32 mwN, BAGE 158, 165) .

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 54 mwN) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    (a) Betriebsrentenansprüche der Versorgungsempfänger stellen zum einen durch Art. 14 GG geschützte Rechtspositionen dar (vgl. etwa BVerfG 26. Mai 2020 - 1 BvL 5/18 - Rn. 46 und 51, BVerfGE 153, 358; 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03  - Rn. 41 mwN, BVerfGE 131, 66; BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 96; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 mwN, BAGE 142, 116) .

    Zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und etwaigen Einkünften aus einer privaten Vorsorge dient die Betriebsrente der Aufrechterhaltung des Lebensstandards, den der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles erreicht hatte (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 35, aaO) .

    (a) § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG verfolgen den legitimen Zweck, eine inflationsbedingte Auszehrung der Betriebsrenten zu vermeiden und so das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 33, BAGE 142, 116; 21. August 2010 - 3 AZR 589/00 - Rn. 15, BAGE 98, 349; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 15, BAGE 116, 285; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 22, BAGE 115, 353) .

    Die Belange des Versorgungsempfängers bestehen in erster Linie in der Erhaltung des wirtschaftlichen Werts der ihm zugesagten Versorgungsleistungen (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 12; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 13, BAGE 142, 116) .

    Sie gewährleistet zugunsten der Betriebsrentner die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Ruhegelder regelmäßig nach billigem Ermessen insoweit anzupassen, wie dies erforderlich ist, um eine inflationsbedingte Auszehrung zu vermeiden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 33, BAGE 142, 116) .

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    (2) Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 a der Gründe mwN) .

    Das Arbeiten unter angemessenen Arbeitsbedingungen fällt wiederum in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 b bb (1) der Gründe) , denn die Freiheit, einen Beruf auszuüben, ist untrennbar mit der Freiheit verbunden, eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfG 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 - Rn. 15) .

    Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen - zu denen auch § 16 Abs. 1 BetrAVG zählt - schaffen erst den Rahmen, in dem Arbeitnehmer ihre Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG unter angemessenen Arbeitsbedingungen verwirklichen können (vgl. BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - aaO) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Diese Wertentscheidung der Verfassung verpflichtet auch die staatlichen Gerichte, die kraft Verfassungsgebots bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts die sich aus dem Schutzauftrag der Verfassung ergebenden Modifikationen des Privatrechts zu beachten haben (Art. 1 Abs. 3 GG, vgl. BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 81, 242; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 7, 198; BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20, BAGE 129, 93) .

    Sie hat nicht die Pflicht, zum besonderen Schutz von Ehe und Familie beizutragen (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 129, 93) .

    Allerdings ist die Wertentscheidung für den Bereich des Ehe und Familien betreffenden privaten Rechts bei dessen Anwendung zu beachten (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - aaO) .

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Letztlich geht es um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 50; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 19, aaO) .

    Die Beklagte musste, nachdem in den bisherigen Urteilen zur Anpassungsentscheidung bzw. Ablösung von Versorgungsregelungen einer Gewerkschaft (vgl. BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 -; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 -; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76) das mit der hiesigen Entscheidung aufgestellte Erfordernis der Separierung des sog. Streikvermögens vom sonstigen Vermögen nicht aufgegriffen worden war, mit einer solchen Entscheidung nicht rechnen.

    (d) Damit steht - wie schon mehrfach vom Senat entschieden (vgl. BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 17; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 - Rn. 17; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 21)  - ausweislich des Prüfberichts fest, dass sich die Beklagte - ausgehend von den Jahresrechnungen - zunächst zu 97 vH aus Beitragseinnahmen ihrer Mitglieder finanziert und dass diese Beitragseinnahmen in den letzten drei Jahren vor der Anpassungsentscheidung gemeinsam mit den sonstigen Einnahmen, zB aus Seminartätigkeiten, die Ausgaben nicht gedeckt haben.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    (b) Schon der Staat ist jedoch durch das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 - zu C II 2 der Gründe, BVerfGE 103, 242; 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - zu B II 3 b der Gründe, BVerfGE 97, 332) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, auch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG, vereinbar, wenn der Gesetzgeber, der bei der Gestaltung sozialer Sicherungssysteme einen großen Gestaltungsspielraum hat, die Erziehungsleistung von Eltern auf der Leistungsseite nicht berücksichtigt, obwohl diese langfristigen Einfluss auf die Höhe der Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung hat (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 - zu C III 3 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Die Betriebsrente ist Teil des Arbeitsentgelts (vgl. BAG 22. September 2020 - 3 AZR 433/19 - Rn. 42 mwN) und gehört somit zu den Arbeitsbedingungen.

    Des Weiteren ist die betriebliche Altersversorgung Teil des Arbeitsentgelts (vgl. BAG 22. September 2020 - 3 AZR 433/19 - Rn. 42 mwN) und insoweit als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet.

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
    Diese Kosten können bei Arbeitskämpfen außerordentlich hoch sein (vgl. BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 168/79 - zu A V 2 c der Gründe, BAGE 33, 185) .

    Schon vorher, wenn die Bereitschaft zum Arbeitskampf mit Blick auf die Liquiditätsentwicklung nicht mehr glaubhaft erscheint, werden gewerkschaftliche Forderungen weitgehend wirkungslos (vgl. BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 168/79 - aaO; vgl. auch Steinmeyer RdA 2007, 182, 184) .

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 316/08

    Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

  • EuGH, 04.10.2018 - C-416/17

    Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 402/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 348/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 16/04

    Wohnmobile von Schaustellern steuerfrei

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 899/11

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96

    Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 445/15

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 489/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87

    Zivilgerichtliche Auslegung bezüglich Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung

  • LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 6 Sa 1239/18

    Vermögenszuwächse einer Gewerkschaft, die satzungsgemäß zum Vermögen gehören,

  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

  • LAG Hessen, 17.09.2012 - 7 Sa 197/12

    Vergütungsansprüche eines Gewerkschaftssekretärs - Einzelfall;

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 32) .

    Daher kommt ihr die Freiheit zu, ihre koalitionspolitischen Aufgaben und die Form, die Art und Weise sowie die Intensität der Aufgabenerfüllung festzulegen (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 80 mwN) .

    Der Schutz erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere auch die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 79 mwN) .

    Das Arbeiten unter angemessenen Arbeitsbedingungen fällt in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 82 f.) .

    (c) Diese kollidierenden Grundrechtspositionen - Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 12 Abs. 1 GG - sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz - vorliegend bei der Ablösung einer Versorgungsordnung - so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 84) .

    Ebenso sind künftige weitere, in absehbarer Zeit anstehende Maßnahmen, die zum Anpassungsstichtag von den zuständigen Gremien bereits konkret beschlossen und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen bereits überschaubar sind, zu berücksichtigen (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 87) .

    Dabei ist zu beachten, dass die Ablösung auf der dritten Stufe nach den allgemeinen Grundsätzen keinen so schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer begründet und die neuen Grundsätze des Senats zur Anwendung des § 16 Abs. 1 BetrAVG bei gewerkschaftlichen Arbeitgebern einem deutlich schwerer zu rechtfertigenden Eingriff auf der zweiten Stufe entsprechen, der Eingriffe in den erdienten Besitzstand betrifft und triftige Gründe erfordert (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 74) .

  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    a) In der Revisionsinstanz ist die Einführung neuer Ansprüche im Wege der Klageerweiterung grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 152 mwN) .
  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Vielmehr wollten die Parteien mit dem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche - mit Ausnahme der unter Ziffer 8 des Aufhebungsvertrags ausdrücklich erwähnten - ausgleichen und dies unabhängig davon, ob sie an diese dachten oder nicht (zur Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs als konstitutives negatives Schuldanerkenntnis vgl. etwa BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 42 ff. mwN) .
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 32, BAGE 174, 138) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 26 Ca 905/22
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 66, juris; BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 51, juris).

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 66, juris; BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 52, juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 66, juris; BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 42, juris).

    Es kommt auf den am Anpassungsstichtag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex an (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 -3 AZR 15/20 - Rn. 62, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 84, juris).

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG, Urteil vom 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 62, juris; BAG, Urteil 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 36, juris).

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Soweit der Kläger sein Klagebegehren in der Revisionsinstanz auf einen Schadensersatzanspruch stützen sollte, handelte es sich um eine grundsätzlich unzulässige Klageerweiterung (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 152 mwN ) .
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst, wobei der Schutz zumindest soweit reicht, wie es eine funktionierende Tarifautonomie erfordert (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 79; 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 30, BAGE 150, 50) .
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Leistungen, die der insoweit Berechtigte - hier die Beklagte - nicht der Billigkeit entsprechend bestimmt hat, werden erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 149; 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 110, BAGE 164, 82; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139) .
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 197/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

    zulässig auf künftige Leistungen gemäß § 258 ZPO gerichtet (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 32, BAGE 174, 138) .

    Damit dient die Betriebsrente der Aufrechterhaltung des Lebensstandards, den der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls erreicht hatte (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 82 mwN, BAGE 174, 138) .

  • LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 525/20

    Klage auf künftig fällig werdende Betriebsrentenansprüche Ausübung billigen

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 32; 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 20 mwN) .

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 66 mwN) .

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt ( BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 73; vgl. auch BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 165).

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 75 mwN; 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 61 mwN) .

  • LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19

    Anpassung der Betriebsrente nach billigem Ermessen Anpassung der Betriebsrente an

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 176/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21

    (Teil-)Tariffähigkeit von ver.di

  • LAG Düsseldorf, 06.09.2023 - 12 Sa 24/23

    Anspruch auf Kaufkraftausgleich des Grundgehalts

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2023 - 10 Sa 169/23

    Einzelfallentscheidung zu der Frage des Ob und des Inhalts eines

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